Ein Vertrag
zwischen Eltern und Tagesmutter ist unerlässlich.
Hier wird alles festgehalten, was wichtig ist: Betreuungszeiten und die dazu gehörigen Bring und Abholzeiten.
Die Feiertags und Urlaubsregelung und natürlich die Zahlungsvereinbarung.
Zum Vertrag gehört die Kopie des Impfpasses und gegebenfalls Vollmachten für Medikamentengaben.
Urlaubszeiten werden spätestens im Januar bekannt gegeben.
Wir gönnen uns 36 Tage Urlaub im Jahr. Wobei grundsätzlich drei Wochen in den Sommerferien geschlossen ist, ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr. Weitere freie Tage werden rechtzeitig bekannt gegeben.
z.Zt. liegt unser Stundenlohn bei 4,00€ je Std. und Kind. Dazu kommt noch das Essensgeld, welches alle Haupt und Zwischenmalzeiten und Getränke beinhaltet.
z.Zt. liegt das Essensgeld bei 3,00 € pro Betreuungstag und Kind.
Dieser Betrag ist am ersten Betreuungstag des Monats bar zu zahlen.
Das Betreuungsgeld, nicht Essensgeld, ist bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer absetzbar. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem Finazamt.
Sie haben auch die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt die Förderung zu beantragen.
Näheres erfahren Sie bei Ihrem Jugendamt
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